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Ausgabe Nr.624 / 11.12. 2017
Ausbildung
Assistierte Ausbildung bedarfsgerecht weiterentwickeln
[kurz] Drei Jahre nutzte die ejsa Bayern mit dem Modellprojekt „Kompetenzzentrum Assistierte Ausbildung“ die Chance, die bundesweite Einführung der Assistierten Ausbildung als neuen Ansatz zur Ausbildungsbegleitung für und mit den Einrichtungen der berufsbezogenen Jugendhilfe (BBJH) zu begleiten. Am Ende dieses Jahres findet das Projekt nun seinen Abschluss. Zahlreiche, gute und wichtige Erfahrungen konnten gesammelt werden. Die Idee der Assistierten Ausbildung bietet sehr gute Chancen zur beruflichen und sozialen Integration für einen Teil der Zielgruppe sozial benachteiligter junger Menschen. Sie kann Angebote in den Jugendwerkstätten sinnvoll ergänzen. Ersetzen kann sie diese aber nicht. Zum Ende des Modellprojektes bezieht die ejsa Bayern noch einmal fachlich Stellung und klinkt sich damit in den beginnenden Diskussionsprozess auf Bundesebene zur Perspektive der Assistierten Ausbildung ein. In einem Positionspapier wird skizziert, wohin sich die Assistierte Ausbildung in Zukunft weiterentwickeln sollte, um ihrem Anspruch eines flexiblen und individuellen Unterstützungsansatzes wirklich gerecht werden zu können. zum BeitragSoziale Absicherung
Das bedingslose Grundeinkommen
[kurz] Eine existenzsichernde Pauschalzahlung für jede und jeden in der Höhe von mindestens 1.000 Euro – als Alternative zu Erwerbsarbeit bzw. Arbeitslosigkeit, und das bedingungslos? Dieses Konzept macht wieder einmal die Runde. Die Vorschläge entstammen unterschiedlichen politischen/theoretischen Lagern. Das Spektrum reicht von sozialutopischen, emanzipatorischen und sich „links“ verstehenden Konzepten bis hin zu rein neoliberalen, marktradikalen Ansätzen, die in der letzten Zeit von prominenten Wirtschaftsvertretern unterstützt werden. Die Zahlung soll unabhängig sowohl von der Höhe des Einkommens der Bürger als auch von der Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme erfolgen. Erwerbsarbeit und Einkommen sind grundsätzlich entkoppelt. Prof. Dr. Gerhard Bäcker vom Institut für Arbeit und Qualifikation der Uni Duisburg-Essen, analysiert die aktuell diskutierten Vorschläge. Er kommt zu dem Ergebnis, dass von "Bedingungslosigkeit" keine Rede sein kann. Seine Analysen veröffentlichte er in einem IAQ-Standpunkt. zum BeitragArbeitsmarktpolitik
Arbeiten unter dem Mindestlohn trifft mehr Menschen als bekannt
[kurz] Nach einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) wurden 2015, also im Jahr der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns, 2,1 Millionen Beschäftigte unterhalb der gesetzlich festgelegten Lohnuntergrenze von 8,50 Euro pro Stunde bezahlt. Auch im Jahr 2016 bekamen nach der DIW-Untersuchung, 1,8 Millionen Menschen keinen Mindestlohn, obwohl sie einen Rechtsanspruch darauf hatten. Junge Beschäftigte, geringfügig Beschäftigte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss, Frauen und Ostdeutsche erhalten häufig Stundenlöhne von weniger als 8,50 Euro.
Die Zahlen des DIW liegen deutlich über den offiziellen Angaben der Mindestlohnkommission, die von der Bundesregierung eingesetzt wurde. Diese hatte in ihrem bislang einzigen Bericht über die "Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns" angegeben, dass 2015 nur 1,4 Millionen Menschen unterhalb eines Stundenlohns von 8,50 Euro gearbeitet hätten.
Das Forschungsinstitut erklärt diese Differenz mit der unterschiedlichen Erhebung der Zahlen. Während sich die Mindestlohnkommission auf Ergebnisse der sogenannten Verdienststruktur-Erhebung beruft, also auf die Angaben aus den Lohnbuchhaltungen der Betriebe, haben die DIW-Forscher die Beschäftigten selbst befragt. In ihrem sogenannten sozio-ökonomischen Panel berichten Arbeitnehmer aus 11.000 Haushalten jedes Jahr, wie viel sie arbeiten und was sie verdienen.
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